Zeugnissprache

Dem vielfach geäußerten Wunsch im Bewerbungsmappencheck, Informationen zum Umgang mit Zeugnissen zu erhalten und ausgestellte Zeugnisse auf versteckte Hinweise prüfen zu können, kommen wir mit diesem Beitrag nach.

Mit Ende des Arbeitsverhältnisses oder Praktikums haben Sie das Recht auf ein Zeugnis. Das Zeugnis muss nach generell im Arbeitsrecht geltenden Vorgaben grundsätzlich wohlwollend sein. Aus diesem Grund müssen die verwendeten Formulierungen genau beachtet werden. Da das Zeugnis, wie erwähnt, wohlwollend ausfallen muss, werden negative Aussagen häufig durch blumige Formulierungen umschrieben. Auf den ersten Blick positive Formulierungen können also mitunter etwas ganz anderes ausdrücken und ein vermeintlich positives Zeugnis schnell entwerten. Einen Auszug aus dem Fachbuch zum Arbeitsrecht von Wolfgang Hromadka und Erak Marschmann, mit umfassenden Tabellen zur Zeugnissprache finden Sie hier.

    Umgang mit Zeugnissen in der Bewerbungsmappe

1. Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbungsmappe?

In die Bewerbungsmappe gehören alle für den Arbeits – bzw. Praktikumsplatz relevanten Zeugnisse und Bescheinigungen. Die Bewerbungsmappe sollte aber nicht mit Zertifikaten oder Teilnahmebescheinigungen überfüllt werden, weshalb wirklich nur für die jeweilige Stelle relevante Dokumente beigelegt werden sollten.
Wichtig sind auf jeden Fall:
- Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife)
- Berufsausbildungszeugnis (Brief, Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebes, Berufsschulabschlusszeugnis)
- Arbeitszeugnis
- Praktikumszeugnis
- Weiterbildungen / Zusatzqualifikationen (wichtig sind Qualifikationen mit - benotetem – Abschluss, die sich konkret auf die Besetzung einer Stelle beziehen. Dazu können beispielsweise eine Ausbildung in Gesprächsführung für eine beratende Tätigkeit oder ein Computerkurs für fast alle Arbeitsbereiche gehören)

2. Wie sollen die Zeugnisse aussehen?

Die Zeugnisse sollten in qualitativ guten und sauberen Kopien versendet werden; legen Sie Ihrer Bewerbung aber niemals die Originale bei!
Die Kopien dürfen keine Veränderungen oder Anmerkungen enthalten.
Die Zeugnisse werden zeitlich und sachlich geordnet hinter den Lebenslauf geheftet, die aktuellste Unterlage liegt hierbei an oberster Stelle.

3. Was können Sie tun, wenn Ihre Original Zeugnisse nicht mehr aufzufinden sind?

- Schulabschlusszeugnis / Examen / Diplom etc.: Wenden Sie sich an die Einrichtung (Schule, Universität, Akademie, etc.), in der Sie Ihren Abschluss erlangten und bitten Sie dort um die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses.
- Arbeitszeugnis / Praktikumszeugnis: Wenden Sie sich an den ehemaligen Arbeitgeber. Wenn dort keine Exemplar des Ihnen ausgestellten Zeugnisses existiert, bitten Sie um eine Neuausstellung.
- Brief: Wenden Sie sich an die zuständige Kammer oder Innung.
- Weiterbildung: Wenden Sie sich an den entsprechenden Bildungsträger.

DAS QUALIFIZIERTE ZEUGNIS

Man unterscheidet das einfache von dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Während das einfache Zeugnis nur die Art und Dauer der Beschäftigung beinhaltet, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis desweiteren auch Angaben bezüglich der Fähigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers. Die folgende Zusammenstellung bezieht sich auf das qualifizierte Zeugnis.

Tipps für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses
Um sicher zu gehen, dass Ihr Zeugnis Ihren Vorstellungen und tatsächlichen Leistungen entspricht, sollen Ihnen die folgenden Tipps und Hinweise helfen:
- Verfassen Sie das Zeugnis mit Ihrem/r Vorgesetzten gemeinsam
- nehmen Sie das Zeugnis mit nach Hause und prüfen Sie es sorgfältig, bevor Sie es endgültig akzeptieren. Eine gute Idee ist es auch, es einen Bekannten gegenlesen zu lassen
- prüfen Sie die Zeugnissprache (weitere Hinweise hierzu folgen weiter unten)
- Form und Inhalt des Zeugnisses – enthalten sein sollte Folgendes:
1. Überschrift: „Zeugnis“
2. Firmenbriefpapier
3. Ausstellungsdatum
4. Unterschrift
5. Firmenstempel
- Aufbau:
1. Einleitung mit persönlichen Daten (vollständiger Name und Geburtsdatum) so wie die Dauer der Beschäftigung
2. Hauptteil mit Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung von Leistung und Verhalten
3. Schlussteil mit Beendigungsgrund
- NICHT beinhalten darf das Zeugnis:
1. einmalige Vorfälle (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, Verspätung, etc.)
2. Krankheiten
3. politische / religiöse Gesinnung
4. Straftaten, sofern sie nicht mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen

Die Zeugnissprache
Auch wenn Ihr Zeugnis auf den ersten Blick positiv klingt, lohnt sich genaues Hinsehen, denn Zeugnisformulierungen sind eine Wissenschaft für sich! Da ein Zeugnis wohlwollend verfasst sein muss, hat sich mit der Zeit eine Art „Code“ entwickelt, mit dem Arbeitgeber Negatives blumig umschreiben. Die verwendeten Worte und Begriffe haben also häufig eine andere Bedeutung, als man das im normalen Sprachgebrauch annehmen würde.
 

 Interessante Links zum Thema:
 www.jobworld.de/artikel/arbeitszeugnis/

 Allgemeines über Zeugnisse, Zeugnissprache, Verschlüsselungen
 www.firstsurf.de/zeugnis_t.htm
 

Hier kann man einen Zeugnissprachen – Test machen
 www.arbeitszeugnis-info.de
 

Hilfe beim Erstellen eines Zeugnisses, Download Zeugnisvordruck
 www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/Arbeitszeugnis.html

www.dgb.de/themen/arbeitsrecht/informationen/zeugnis.htm

 www.zeugnisdeutsch.de